Rechtliches

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1. Satzung des Vereins "Natur - und Angelfreunde Lankower See"
2. Liegeplatzordnung für die Steganlage






Hinweise zum Angeln mit Kindern Landesgewässerordnung (LGO) des Landesanglerverbandes M-V e.V. Fischereigesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern(Landesfischereigesetz - LFischG M-V)






Zusätzlicher Hinweis zum Angeln mit Kindern




Zusätzlicher Hinweis:

Kinder dürfen alleine mit Gewässerkarte angeln. Müssen aber auch Mitglied in einem Verein sein und den Verbandsausweis mitführen. Die Kinder sollten schwimmen können und sich auch etwas mit der Fischkunde auskennen. Behandlung der Fische nach der Anlandung und das waidgerechte Töten sollte dazugehören. Mindestmaße sind wichtig. Auch die Ausrüstung sollte komplett sein Fischtöter; Maßband usw.





Gesetzliche Grundlagen zum Angeln


Welche Dokumente werden benötigt


Der Fischereischein


Jeder Angler benötigt einen Fischereischein. Fischereischeinpflicht besteht ab vollendetem 14. Lebensjahr.
Für Touristen gibt es einen zeitlich befristeten Fischereischein (Touristenfischereischein).

Fischereischeine anderer Bundesländer werden anerkannt.
Es spielt keine Rolle, in welchem Gewässer geangelt wird (z. B. Ostsee, Binnensee, Fluss, Bach, Kanal oder Forellenteich). Es gibt keine „freien“ Gewässer in Mecklenburg-Vorpommern.

Wer ohne Fischereischein angelt, macht sich strafbar.

Für Touristen gibt es einen zeitlich befristeten Fischereischein (Touristenfischereischein).

Der Fischereischein ist der Sachkundenachweis für den Angler. Um in einem bestimmten Gewässer angeln zu dürfen, wird zusätzlich eine Angelerlaubnis des Fischereirechtinhabers benötigt.







Angelerlaubnis

Angelerlaubnis - Angelberechtigung












Beschluss des Landtages

Änderung des Wassergesetzes wurde vom Landtag in der Sitzung am 8. Juni 2021 beschlossen:
... Angler dürfen nun auch mit kleinen Elektromotorbooten auf die Seen fahren.
Die Motorleistung darf ein Kilowatt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit sechs Kilometer pro Stunde nicht überschreiten ...




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